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Versicherungsschutz bei Reisestornierung

11.03.2010

OLG Koblenz 22.1.2010, 10 U 613/09

Versicherungsschutz bei Reisestornierung wegen Erkrankung trotz bereits vor Buchung bestehender gesundheitlicher Probleme

Der Versicherungsfall "Stornierung wegen unerwarteter schwerer Erkrankung" kann gegeben sein, wenn dem Versicherungsnehmer erst nach Reisebuchung bekannt wird, dass er wegen eines akuten Bandscheibenvorfalls stationär operativ behandelt werden muss. Dass er bereits vor der Buchung an Rückenschmerzen litt, steht dem nicht entgegen, wenn sich hieraus, auch nach ärztlicher Untersuchung, noch keine hinreichenden Anhaltspunkte für Notwendigkeit einer sofortigen stationären operativen Behandlung ergeben hatten.