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Kassierer riskieren auch bei Unterschlagung kleinster Beträge eine fristlose Kündigung

18.02.2010

Kassierer riskieren auch bei Unterschlagung kleinster Beträge eine fristlose Kündigung

Kassierer müssen auch schon bei Unterschlagung kleinster Beträge (hier: Leergutbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro) mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Insoweit kommt es nicht auf die Höhe des dem Arbeitgeber zugefügten Schadens an, sondern auf den durch eine solche Tat entstehenden irreparablen Vertrauensverlust. Selbst eine langjährige Betriebszugehörigkeit und ein fortgeschrittenes Alter schützt in diesem Fall nicht vor einer fristlosen Kündigung.