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Kein Anspruch auf Versicherungsleistung für die krankheitsbedingte Absage eines Heino-Konzerts

01.07.2010

Im Prozess um eine Tournee-Absage des Schlagersängers Heino im Jahr 2007 hat sein Konzertveranstalter auch das Berufungsverfahren gegen die in Köln ansässige Gothaer Allgemeine Versicherung AG verloren, bei der zuvor eine Tournee-Ausfallversicherung abgeschlossen worden war. Das OLG entschied, dass Heino die Versicherung in der Gesundheitserklärung über Vorerkrankungen und über die regelmäßige Einnahme eines bestimmten Medikaments getäuscht hatte.