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Fluggesellschaft darf trotz zulässigem Ausschlusses der Barzahlung keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen

01.07.2010

Eine Fluggesellschaft (hier: Ryanair), die ihre Leistungen nahezu ausschließlich im Fernabsatz erbringt, darf eine Barzahlung durch ihre Kunden ausschließen. Zusätzliche Gebühren für Kartenzahlung benachteiligen die betroffenen Kunden dagegen in unangemessener Weise.