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Pädagoge hat Anspruch auf Schadensersatz aufgrund unberechtigter Verdächtigung des Kindesmissbrauchs

01.07.2010

Das OLG Frankfurt a.M. hat einem Sozialpädagogen Schadensersatz zugesprochen, weil dieser – u.a. gegenüber dem Arbeitgeber – zu Unrecht wegen Kindesmissbrauchs verdächtigt worden war. Es stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, wenn ein unnötig großer Personenkreis über einen derartigen Verdacht unterrichtet wird.