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Auszubildenden kann während der Probezeit auch ohne Zustimmung des Personalrats gekündigt werden

01.07.2010

Arbeitgeber, die einen Auszubildenden für ungeeignet halten, können das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit auch ohne Zustimmung des Personalrats wirksam fristlos kündigen. Dessen Zustimmungsverweigerung ist unbeachtlich, wenn der Arbeitgeber seiner Eignungsbeurteilung einen zutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt hat und die Kündigung nicht aus Gründen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes wie z.B. Willkür unwirksam ist.