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Die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Verlust von Reisegepäck ist auf 1.134 € begrenzt

01.07.2010

Luftfahrtunternehmen haften bei der Beförderung von Reisegepäck für dessen Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung nur bis zu einem Betrag von 1.134 € je Reisenden; dieser Betrag umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden. Etwas anderes gilt nur, wenn der Reisende bei der Übergabe des Reisegepäcks an das Luftfahrtunternehmen das Interesse an der Ablieferung am Bestimmungsort betragsmäßig angegeben und den verlangten Zuschlag entrichtet hat.