Zuruck »

Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe ab dem 1.6.2011

08.06.2011

Für die rund 170.000 Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe gilt ab dem 1.6.2011 ein gesetzlicher Mindestlohn. Damit werden in- und ausländische Arbeitgeber in der Wach- und Sicherheitsbranche verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern den Mindestlohn zu zahlen. Die entsprechende Verordnung ist am 19.5.2011 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2013.

 

Regional gestaffelte Mindestlöhne


Die Mindestlöhne sind regional gestaffelt. Im Einzelnen gelten folgende Mindeststundenlöhne:

 

  • 6,53 € in allen östlichen Bundesländern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein,
  • 8,60 € in Baden-Württemberg und
  • zwischen 6,53 € und 8,60 € in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg.

 

Die Sätze steigen in allen Bundesländern in zwei Stufen zum 1.3.2012 und zum 1.1.2013 auf 7,50 Euro bis 8,90 Euro an.