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Zu den an eine Eigenbedarfskündigung zu stellenden formellen Anforderungen

01.07.2010

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs muss das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnen, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann; dabei sind grundsätzlich die Angabe der Personen, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Personen an der Erlangung der Wohnung haben, ausreichend. Ein bloßes "Dramatisieren" des Eigenbedarfs ist für die formelle Wirksamkeit der Kündigung ohne Bedeutung.