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Mindestlöhne für Gebäudereiniger allgemeinverbindlich – Einigung auf Mindestlöhne in der Zeitarbeitsbranche

01.07.2010

Die Zweite Mindestlohnverordnung für die Gebäudereinigerbranche ist am 10.3.2010 in Kraft getreten. Damit gelten von diesem Tag an für alle Beschäftigten der Branche wieder Mindestlöhne. Diese belaufen sich im Westen ab dem 10.3.2010 je nach Lohngruppe zwischen 8,40 € und 11,13 € pro Stunde. In den neuen Bundesländern sind Mindeststundenlöhne von 6,83 € bis 8,66 € zu zahlen.

In einer zweiten Stufe werden die Mindeststundenlöhne im Westen ab dem 1.1.2011 auf 8,55 € bis 11,50 € und im Osten auf 7,00 € bis 8,88 € erhöht. Die niedrigste Lohngruppe betrifft z.B. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, die höchste Glas- und Fassadenreinigung sowie die Reinigung von Verkehrs- und Außenbeleuchtungsanlagen.